
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Wie ein Autobesitzer mit seinem Anwalt ein ganzes Wohnhaus schikaniert.
Es war neulich. Da hat N. erzählt, wie das mit Fahrradabstellplätzen so ist: Eines Tages, sagt N., war sein Rad weg. Obwohl er es an der Klopfstange im Innenhof angehängt hatte. N. war vier Wochen auf Urlaub gewesen – und klagte seiner Nachbarin sein Leid: Man habe sein Rad gestohlen. Doch die Nachbarin wusste mehr: Auch ihr Rad sei verschwunden. So wie alle Fahrräder im Hof. Über Nacht und ohne Vorwarnung. Aber Tage später sei ein Zettel einer Abschleppfirma im Hauseingang aufgetaucht: Man könne anrufen, nachfragen – und die Räder abholen. N. staunte: Wieso „abholen“? Im Hof waren die Räder doch seit Ewigkeiten gestanden – ohne jede Beanstandung.
Die Abschleppfirma hatte im Auftrag der Hausverwaltung gehandelt: Dafür, dass die Mieter die Aufforderung, alle Räder zu entfernen, wochenlang übersehen hatten, könne man ja wirklich nichts, sagte die Hausverwalterin. Und es habe sehr wohl Beschwerden gegeben. Ein Mieter habe seinen Anwalt Briefe schreiben lassen: Wenn Radfahrer gratis parken dürften, müsse man auch dem Auto seines Mandanten derlei gestatten. Der Einfachheit halber habe man daher das Verbot ver- und ausgehängt. Dass kein Mieter den Wisch je gesehen hat? Ein typisches Mieter-Versäumnis. Weil Diskussionen mit Hausverwaltungen sinnlos sind, rief N. den Abschleppunternehmer an und beschrieb sein Rad. Ja, sagte man ihm, sein Drahtesel sei da. Er könne ihn abholen – und bar zahlen.
N. fiel noch einmal aus allen Wolken: Bezahlen? Fürs Abschleppen, erklärte man ihm: 120 Euro. Plus Lagergebühr: 3 Euro pro Tag. Derzeit also 225 Euro. Plus Mehrwertsteuer.
N. tobte: Das Rad selbst sei ein Sonderangebot und daher billiger gewesen – er denke nicht daran zu zahlen. Es stehe, sagte der Abschlepper, N. frei, sich ein neues Billigrad zu kaufen. Aber da er sein Rad soeben identifiziert habe, müsse er es auslösen. Jetzt – oder in zwei Jahren. Dann aber zuzüglich Anwalts- und Verfahrenskosten. Um etwa 2.500 Euro. N. fragte seinen Anwalt. Der empfahl, in den sauren Apfel zu beißen. Und so, erzählt N., habe er sein Fahrrad eben zurückgekauft.
Zwei Monate später, sagt N., sei geschehen, was unvermeidlich war: N.s Rad war – wie alle Räder des Hauses – an einem grünen Bügel auf der Straße. Eines Morgens war es weg. Auch die Räder der Nachbarn würden ständig von Dieben und Vandalen heimgesucht.
Mit dem Fahrrad, so N., fahre kaum mehr einer aus dem Haus. Einige seien wieder aufs Auto umgestiegen – und vor kurzem hätten zwei Ex-Radfahrer beim Hausbesitzer angefragt: ob der leere und ungenutzte Innenhof eventuell als Autoabstellplatz zu mieten sei.